Soziales – Glaube und Kirche:
Eine Urkunde des Herzogs Albrecht II. aus dem Jahre 1344 bestätigt, dass bereits um 1270 eine Kirche in Ischl bestanden hat.
Ischl gehörte ursprünglich zum Frauenstift Traunkirchen, dem alle Kirchen des „Ischllandes“ unterstellt waren. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts fand eine Teilung der Mutterkirche Traunkirchen statt. Dabei wurden die Kirchen des oberen Kammergutes der Pfarre Goisern unterstellt. Ischl wurde zur Filialkirche von Goisern. Von dort ritten die Filialpriester in die ihnen zugewiesenen Orte, um die Seelsorge auszuüben. So hatte Ischl bis zur Pfarrerhebung keinen selbstständigen Priester.
Der 26. Mai 1554 war ein denkwürdiger Tag, an dem Ischl vom Passauer Bischof Wolfgang zur selbständigen Pfarre erhoben wurde. Dieses wichtige Ereignis fiel in das Jahrhundert der Reformation. Die Lehre Luthers drang schon in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch in das Kammergut vor. Vom landständischen Adel und reichen Bürgern gefördert, gewann der Protestantismus auch deshalb an Boden, weil der Priestermangel groß war und es auch häufig an guten Seelsorgern fehlte.
Im Jahre 1568 erhielten die evangelischen Christen des Kammergutes vom Maximilian II. (1564 – 1576) die freie Religionsausübung zugesprochen und so ist es nicht zu verwundern, dass etwa ab 1575 an Stelle katholischer Pfarrer in Ischl nunmehr evangelische aufscheinen. Ab Pfarrer Paul Neumayr (1602) ist die katholische Seelsorge in Ischl wieder urkundlich nachweisbar.
Die ersten Pfarrer hatten ein geringes Einkommen, denn es fehlte ihnen der Zehent, den Goisern einhob, und eine Landwirtschaft, die eine Zuschuss hätte beisteuern können.
1609 gewährte der Salzamtmann Veit Spindler auf Bitte des Ischler Pfarrers eine finanzielle Unterstützung, „damit bei einer solchen ansehnlichen Gemein ein gelehrter Priester und guter Prediger erhalten bleibe“.
1622 wurde aus dem Kloster Traunkirchen eine Jesuitenresidenz. Die Jesuiten Missionare bereisten das Kammergut und übten das Vogteirecht intensiv aus.
1634 ernannte der Kaiser den Salzamtmann zum Religionsinspektor und verschärfte in einem eigenen Religionslibell den Zwang zur Befolgung der katholischen Glaubensvorschriften.
1672 war die Bevölkerung der Pfarre Ischl schon auf 3000 Seelen angewachsen.
Die stürmischen Wellen von Reformation und Gegenreformation entbrannten Ende des 17. Jahrhunderts wieder auf das Neue. Die Hofkammer wollte sich von den Protestanten im Kammergut endgültig entledigen.
Ein weiteres Zwangsmittel der Regierung war die Einsetzung einer landesfürstlichen Religionsreformationskommission im Jahre 1712, die beim toleranten Salzamtmann Graf von Seeau nicht die erhoffte Unterstützung fand. Deshalb erweiterte die Hofkammer die Machtbefugnisse der Kommission und räumte ihr in allen Religionsvorfällen die Hauptinspektion und Obereinsicht vor dem Salzamtmann ein. Die Kommission hatte das Recht, selbst in Mischehen die Landesverweisung des evangelischen Partners auszusprechen, und durfte dessen Verbleiben im Lande nur dann bewilligen, wenn dieser den katholischen Teil und die Hausgenossen vom Gottesdienst nicht abhielt, die Kinder nur an Katholiken verheiratete, die Widerlehre nicht ausstreute und auch sonst kein Ärgernis gab. Die Religionskommissäre hatten nun freie Hand und ließen es am nötigen Eifer für die katholische Sache nicht fehlen.
Um 1731 flutete eine neue Reformationswelle aus dem Salzburgischen in das Kammergut herein. In Salzburg war die große Protestantenverfolgung im Gange, viele Evangelische flüchteten zu ihren Glaubensgenossen über die Grenze. Das Salzamt verstärkte die Grenzwacht, da man einen allgemeinen Aufstand in Salzburg und dessen Übergreifen in das Kammergut fürchtete.
Graf von Seeau, der das religiöse Empfinden der Bevölkerung besser verstand als irgendjemand anderer, sah das einzig wirksame Mittel zur Unterdrückung der evangelischen Lehre nur in der Landesverweisung der im neuen Glauben verharrenden und für alle Bekehrungsversuche unzugänglichen Bewohner nach dem Vorbild des Salzburger Erzbischofs.
Das wollte die Regierung jedoch vermeiden, weil sie daraus und mit Recht Nachteile für das Salzkammergut befürchtete. Die Politik der Regierung glich einem Eiertanz, sie wollte die Leute unter allen Umständen katholisch machen, sie aber nicht verlieren.
Die 1733 zur Auswanderung entschlossenen Protestanten, welche die Religionskommission in einem Bericht an die geheime Hofkanzlei als Rädelsführer bezeichnete, wurden nach Siebenbürgen verschickt, wozu das Salzamt die benötigten Schiffe beistellen musste. Es waren ihrer etwa 30 bis 40 Personen. Der Erlös ihrer Habe an Häusern und Grundstücken verblieb nach Abzug des an die Herrschaft zu entrichtenden zehnprozentigen Abfahrtsgeldes den Auswanderern.
Die Hoffnung der Regierung, die lutherische Lehre durch Milde und Entgegenkommen eindämmen zu können, war nicht in Erfüllung gegangen; der Protestantismus im Kammergut noch immer stark verbreitet.
Und da es mit der österreichischen Güte nicht gelingen wollte, fand man in Wien schärfere Töne. 1735 wurde neuerdings etwa 80 Glaubensabtrünnigen die Auswanderung bewilligt, doch sollten die darunter befindlichen ledigen, zum Kriegsdienst tauglichen jungen Burschen zurückbehalten und unter die Rekruten gesteckt werden; auch hatten die Emigranten die Schifffahrtskosten selbst zu bezahlen. Erziehungsbeiträge und Almosen durften fortan nur mehr an notdürftige Katholiken verabfolgt werden. Die im Kammergute verbliebenen Salzburger Emigranten waren einzuvernehmen, die katholisch Gewordenen zu belassen, die Irrgläubigen aber „unfehlbar abzuschaffen“; es war verboten einen solchen in die Arbeit aufzunehmen. Bei den Soldatenwerbungen im Kammergut, waren ungezähmte und mutwillige Burschen durch das Salzamt, lutherische aber von der Religionskommission selbst wider ihrem Willen der Miliz zu übergeben.
Die Regierung erließ geschärfte Mandate an die Landgerichte, um das Einschleppen unkatholischer Bücher und Korrespondenzen wie dem Verkehr der Protestanten mit dem Reiche zu verhindern. Zur besseren Überwachung des durchreisenden Volkes in Religionssachen wurde an der Lauffener Brücke ein Wachthäusel erbaut und mit drei Invaliden besetzt.
Ab 1737 versuchte die Regierung sich der verbliebenen Protestanten gänzlich zu entledigen, unterstützte die Auswanderung der sich öffentlich zum Luthertum Bekennenden auf alle Weise und verleidete ihnen das Leben zu Hause. Die Salzamtsvisitation vom Dezember 1737 hoffte, nun auch den letzten Rest der noch vorhandenen Lutheraner der Verschickung zugeführt zu haben. Sie täuschte sich, der evangelische Glaube war im Kammergut nicht erloschen, seine Anhänger im Lande waren bloß nach außen hin Katholiken geworden und fügten sich nur notgedrungen den Geboten der Kirche, weil sie sonst Arbeit und Brot verloren hätten.
Noch 1742 erging der Befehl, alle Arbeiter, welche nicht in den Kirchen erschienen oder sie unter den Gottesdiensten verließen, zu suspendieren.
Der Übereifer der Religionskommission und einzelner Missionare bekämpfte sogar die Sonntagsarbeit der Pfannhauser und Schiffleute, doch fand das um die Aufrechterhaltung der Betriebe besorgte Salzamt an der Ortsgeistlichkeit einsichtige Helfer. In Ischl war der Pfarrer bereit, die Frühmesse an Sonn- und Feiertagen soweit vorzulegen, dass die Arbeiter den Gottesdienst ohne Störung der Sudordnung besuchen konnten. Die Kirche hätte übrigens auch keinen Grund gehabt, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu verbieten, bezogen doch ihre Anstalten seit Jahrhunderten das Gottesheilsalz als Sühne für die Entheiligung des Sonntages.
In diese Zeit fällt auch der von Kaiserin Maria Theresia angeordnete Bau der Ischler Bergkirche. Die zwischen 1747 und 1751 errichtete Kapelle sollte „den Arbeitern des Ischler Salzberges zur Verrichtung des Gebetes und zur Pflege der Andacht zur Erhaltung des göttlichen Segens“ dienen.
Die Zeit von 1750 bis zum Toleranzpatent im Jahre 1781 stand ganz unter dem Einfluss der streng katholischen Kaiserin Maria Theresia, die auch im Kammergut kein Mittel unangewendet wissen wollte, um den katholischen Glauben in der Bevölkerung zu festigen und die evangelische Irrlehre zu verdrängen. Harte Strafen trafen alle jene, welche den amtlichen Stellen oder Überwachungsorganen begründeten Anlass zu Beschwerden gaben.
Die Untertanen der Herrschaft Wildenstein, welche Dienstboten aufnahmen, mussten dem Pflegeamte ein geistliches Zeugnis vorlegen, dass diese katholisch waren, ansonsten sie Strafe zu zahlen hatten.
Noch 1776 waren die den sonntäglichen Gottesdienst Versäumenden durch 24 Stunden bei Wasser und Brot in Arrest zu halten. Parteien, die an einem Fasttag Speck zum Kochen verwendeten, wurden ebenso wie die Wirte, welche während des Gottesdienstes ausschenkten, mit 24 stündigen Arrest belegt, im Wiederholungsfalle aber mit schwerster Leibesstrafe bedroht.
Die Verschickung der Protestanten nach Ungarn dauerte bis 1753 noch an, später versuchte man sie im Kremsmünsterer Konversionshause zu bekehren, „sonderlich, um nicht wenigstens ihren Kindern das nämliche Gift in der Geheim beizubringen zu hoffen sein möchte“.
Großen Wert legte die Hofkammer auf die Verbreitung katholischer Bücher und die Verhinderung der Einschleppung evangelischer Schriften.
Die Evangelischen hatten unter dem Vorwande einer Wallfahrt häufig ihre Glaubensgenossen in Deutschland besucht und lutherische Bücher mit hereingebracht. Daraufhin wurde nur jenen Personen der Grenzübertritt gestattet, welche sich mit einem pfarramtlichen Zeugnis über ihren katholischen Lebenswandel ausweisen konnten. Die Grenzbereiter hatten den strengen Auftrag, nach lutherischen Büchern zu fanden und setzten sich der Bestrafung aus, wenn sie solche den Eigentümern beließen. Im Kammergut selbst war es Aufgabe der Religionskommission, nach verbotenen Büchern zu forschen, sie den Besitzern abzunehmen und diese der Bestrafung zuzuführen. Die vorgefundenen Schriften mussten dem Salzamt überbracht und durften in den Verwesämtern und Kanzleien nicht zurückbehalten werden. Das Salzamt hatte die aufgegriffenen Bücher sofort an die Zensurkommission zu senden.
Mit dem Regierungsantritt Kaiser Josef II. hatte die Unterdrückung des Protestantismus ab 1781 auch im Kammergute ihr Ende gefunden und der evangelische Glaube seine Freiheit erlangt. Die Protestanten von Gosau, Goisern und Hallstatt vereinigten sich zu Glaubensgemeinschaften und errichteten Bethäuser; Gosau und Goisern wählten auch Pastoren und erbauten für sie Wohnungen.
In Gosau entstand schon um 1783 ein Bethaus und eine evangelische Schule, war ein Pastor und ein Schulmeister angestellt. Auch die evangelische Gemeinde in Goisern hatte im Jahre 1783 ein Bethaus. Das Goiserer Pastorat umfasste im Februar 1802 samt den Filialen Hallstatt und Obertraun 4000 Seelen.
Die evangelische Gemeinde in Hallstatt besaß 1790 zwar ein Bethaus, aber keinen eigenen Pastor und war dem Pastorat in Goisern angegliedert.
Für die evangelischen Gemeinden im Kammergut war die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts eine Zeit ungestörter Entwicklung, ihre Gleichstellung mit den katholischen Pfarrgemeinden im Gesetze begründet. Die letzten Schranken waren freilich noch nicht gefallen, Protestanten durften katholische Kinder nicht unterrichten und meist auch im Tode nicht unter Katholiken ruhen.
Goisern war die größte evangelische Gemeinde des Kammergutes.
Das Salzamt war bis ins 19. Jahrhundert hinein Patron der Pfarren in Altmünster, Ebensee, Ischl, Laufen, Goisern, Hallstatt mit Obertraun und Gosau. Die dem Salzamt zugefallenen Patronatsrechte und Pflichten erweiterten zwar dessen Wirkungskreis, vermehrten aber auch die finanziellen Aufwendungen für kirchliche Zwecke. Bei pfarrlichen Erledigungen wurde jedoch stets das bischöfliche Ordinariat miteingebunden und um die Wohlmeinung über den Besetzungsvorschlag ersucht.
Die Verbundenheit der Kirche mit dem Salzamt führte zur Gleichstellung der Geistlichen mit den Beamten im Holzbezuge, eine Begünstigung die auch den Lehrern zukam.
Der Besuch des Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen wurde den Beamten bis ins 19. Jahrhundert zur Pflicht gemacht.
Verwendete Quellen:
Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts“, Wien 1932
Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen“, Wien 1934
Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes 1850“, Wien 1936
Franz Stüger, Festschrift „400 Jahr Jubiläum Pfarre Bad Ischl“, Bad Ischl 1954
Ischler Heimatverein „Bad Ischl Heimatbuch 2004“, Bad Ischl 2004