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Soziales – Wirtschaftliche Lage der Salzarbeiter in früheren Zeiten:

Einleitung:

Die Lage der Salzkammergutarbeiter war seit jeher schlecht und bedauernswert. Angewiesen auf die Salinenarbeit, waren sie vollständig in den Händen einer Unternehmung, welche auch über die ganze administrative und gerichtliche Gewalt verfügte.

Die Beschäftigung als „Kammergutarbeiter“ war mit „sicherer Armut“ verbunden, denn der Lohn war karg und ungenügend. Neben dem geringen Lohn wurden die Salzarbeiter mit günstigem Getreide und Schmalz versorgt.

Trotzdem halfen billiges Getreide und Schmalz sowie einmalig gewährte Zuschüsse in Notzeiten wenig, da die Hofkammer trotz ständiger Teuerung die Löhne nicht erhöhte.

 

Salzregal:

Die Salzgewinnung war als königliches Regal dem Kaiser vorbehalten. Das Salzregal war neben den Steuern die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle des finanziell immer notleidenden Staates.

In der Hochblüte der Salzwirtschaft belieferten die Salzwerke Hallstatt, Ischl, Aussee, Hall in Tirol und Hallein das gesamte südliche Mitteleuropa (von der Schweiz über Schwaben und Bayern bis Böhmen, Mähren, Westungarn und Krain). Die reichen Gewinne der im Besitz des Landesfürsten befindlichen Salzbergwerke deckten die Kosten des Staatshaushaltes bis zu einem Drittel.

Wenn der Kaiser wegen der fast immer leeren Staatskassen nicht ein und aus wusste, ließ er ganz einfach den Salzpreis erhöhen. Die Klagen über die Not der Bevölkerung, über die Schädigung der Viehzucht, über ausgebrochene Viehseuchen als Folge der Salzverteuerung waren nicht imstande, die Preiserhöhungen zu verhindern.

Da die finanziellen Möglichkeiten des Salzregals auf die Spitze getrieben wurden, hörte jede Verbindung zwischen den Produktionskosten und dem Salzpreis auf. Anfang des 19. Jahrhunderts betrugen die Herstellkosten für eine Salztonne je nach Salinenstandort zwischen 24 und 30 kr. Die Hofkammer konnte aber eine Salztonne um 11 fl 40 kr, das entsprach 700 kr, verkaufen. Somit war der Verkaufspreis mehr als 25 Mal höher als die Herstellkosten!!!

Die immer größere Notwendigkeit der finanziellen Ausnützung des Salzmonopols hat sich nicht nur auf die Preissteigerung, auf die Verbilligung der Transport- und Absatzkosten des Salzes beschränkt, sondern hat mit immer verschärfteren Methoden auf die Herabsetzung der Produktionskosten hingearbeitet. Da die Lohnkosten der wesentliche Teil der Produktionskosten waren, erhöhte man die Löhne über lange Zeiträume, trotz ständiger Teuerung, praktisch nicht.

 

Privilegien der Kammergutarbeiter:

Die Salzarbeiter hatten neben dem Lohn noch wichtige Vergünstigungen, die man außerhalb des Kammergutes nicht kannte. Sie waren vom Militärdienst und von militärischen Einquartierungen befreit, zahlten keine Steuern und Umlagen, falls sie nicht Eigenbesitzer waren, sie hatten die unentgeltliche ärztliche Behandlung im Krankheitsfalle und eine ständige Versorgung im Alter.

Die Kammergutarbeiter brauchten sich, um die Zukunft ihrer Söhne nicht zu sorgen. Noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts fand jeder arbeitsfähige Kammergütler entsprechenden Verdienst beim Salzamt.

Um die Löhne nicht zu erhöhen, wogegen man sich in Wien hartnäckig sträubte, suchte man die Kosten des Lebensunterhaltes der arbeitenden Bevölkerung möglichst zu senken, die Lebensmittelpreise auf alle Weise herabzudrücken und deren Ansteigen in Zeiten der Teuerung soweit wie möglich zu verhindern.

 

Hofkorn und Hofschmalz:

Zu diesem Zweck versorgte das Salzamt die Kammergutbewohner mit Getreide und Schmalz. Das Brotgetreide wurde als Gegenfracht auf den entleerten Salzzillen billig ins Kammergut gebracht, weil es als kaiserliches Gut von allen Abgaben während des Transports freiblieb. Der Getreideverkauf war streng geregelt, kein Beamter durfte damit Handel treiben, der Verkaufspreis war für die Getreidehändler, zumeist Bürger von Gmunden, Ischl, Laufen und Hallstatt, streng geregelt. Das Salzamt hatte darauf zu achten, dass immer ein ausreichender Getreidevorrat in den amtlichen Magazinen, den „Kornkästen“, lagerte.

Die Bezugsberechtigten erhielten das Getreide immer unter dem Marktpreis und den Selbstkosten, was nicht nur die Verbundenheit der Mannschaft mit der kaiserlichen Arbeit festigte, sondern die Regierung auch von der sonst unerlässlichen Lohnerhöhung befreite.

So begehrt auch das Fleisch war, das Hauptnahrungsmittel ist es für die Kammergutsbevölkerung wegen seines unerschwinglichen Preises nie geworden. Das Hofkorn hatte sie an die Mehlkost gewöhnt, zu welcher sie das Schmalz als Fettzusatz nicht entbehren konnten. Dieses war ihnen wichtiger als das Fleisch. Das innere Salzkammergut bezog das Schmalz zum größten Teil aus der Abtenauer Gegend, deren Bewohner damit im Umtausch gegen Salz, Getreide und Wein einen schwunghaften Handel trieben.

Auch die Fleischpreise wurden jeweils behördlich festgesetzt und die Fleischhauer durch Hilfsgelder unterstützt, so dass sie günstige Preise auch in teuren Zeiten zu halten vermochten.

Die beim Salzsieden beschäftigten Beamten, Meister und Arbeiter empfingen seit jeher Kochsalz, soviel sie im Haushalt benötigten, ohne Entgelt. Zu den Siedern gesellten sich im Bezug des freien Salzes sogleich die Bergleute und Holzknechte und dann auch alle übrigen im landesfürstlichen Dienst stehenden Bewohner des Kammergutes.

Die Zuteilung war reichlich bemessen und genügte vollauf auch für die Ansprüche einer kleinen Wirtschaft. Nach einer ungefähren Berechnung bezog ein Kammergutbewohner im 17. Jahrhundert für den Kopf seiner Familie 30 Pfund (16,8 kg) „Mußsalz“ im Jahr, also mehr als das Doppelte des tatsächlichen Bedarfes.

Die „Mußsalzberechtigten“, deren Zahl in die Tausende ging, wussten mit dem im Haushalt nicht verbrauchten, ganz bedeutenden Rest in der Regel nichts Besseres anzufangen, als ihn zu verkaufen. Dazu bot unter anderem der Gmundner Wochenmarkt günstige Gelegenheit. Das Salzamt sah diesem Handel, der den eigenen Salzverschleiß fühlbar beeinträchtigte, die längste Zeit untätig zu. Erst 1706 griff die Hofkammer die Sache auf und schränkte, sehr zum Widerstand der Betroffenen, den „Mußsalzbezug“ auf 12 Pfund (6,72 kg) für jedes Familienmitglied pro Jahr ein.

 

Erster Aufstand 1392:

Im Jahre 1392 haben die Bürger von Lauffen und Hallstatt gemeinsam mit den Küfern, Schiffsleuten und Klausnern „revoltiert“. Sie haben an den Landesherren eine Eingabe verfasst und sich über die Amtsleute, insbesondere den Salzamtmann, beschwert, weil ihnen zu geringe Löhne ausbezahlt oder Lohnzahlungen vorenthalten wurden. Die Erhebung wurde blutig niedergeschlagen, die „Aufständischen“ wurden hart bestraft, die Rädelsführer, soweit sie nicht geflüchtet waren, eingekerkert, geblendet oder sogar gehängt. Die Strafen entsprachen den damaligen Rechtsgepflogenheiten.

In der Urkunde Herzog Albrechts III. vom 5. September 1392, mit welcher er Ischl die Handelsrechte verlieh, betonte er ausdrücklich, dass sich die Ischler nicht an dem Aufstand beteiligt hätten.

 

Löhne der Kammergutarbeiter:

Nach dem 1. Reformationslibell von 1524 war das Salzamt verpflichtet, die Arbeiter mit einem ehrbaren Sold, von welchem sie bestehen können, zu versehen.

Im 2. Reformationslibell von 1563 wurden die Löhne der Kammergutarbeiter zahlenmäßig festgelegt. So betrug etwa der Lohn für einen männlichen Taglöhner 6 kr. und für eine Arbeiterin 3,5 kr.

100 Jahre später zur Zeit des 3. Reformationslibells von 1656 bekam ein gewöhnlicher Taglöhner 10 kr. und eine „Weibsperson“ 5 kr. Daneben hatten die Arbeiter, bei wenig erhöhtem Lohn, noch kleine Zulagen, die allerdings nicht viel ausmachten.

Der Vergleich von 1656 mit den im zweiten Libell 1563 festgesetzten Löhnen zeigt, dass der Tagesverdienst der qualifizierten Bergarbeiter ziemlich unverändert geblieben ist, während der der Taglöhner und sonstigen Hilfsarbeiter um etwa 50% erhöht wurde. Die Regierung musste unter dem Druck der wirtschaftlichen Not zumindest die Löhne der unteren Klassen aufbessern, um sie lebens- und arbeitsfähig zu erhalten. Die Entlohnung der Salzarbeiter war weiterhin noch kärglich.

Die Erwerbsverhältnisse im übrigen Oberösterreich waren bedeutend günstiger. Ein Geselle und ein Taglöhner verdienten um gut 50% mehr als ein Salzarbeiter.

Für die kaiserlichen Behörden war es eine unumstößliche Maxime, dass am Lohn nichts verändert werden durfte. In Zeiten von Not und Teuerung nahm man lieber Zuflucht zu allen möglichen Aushilfen und Unterstützungen, als den Lohn zu steigern. Aushilfen waren vorübergehend, Lohnsteigerungen aber nur sehr schwer wieder wegzubekommen.

Interessant ist auch die Tatsache, dass die Bergarbeiter in Ischl wesentlich besser entlohnt wurden wie jene in Hallstatt, ihre wirtschaftliche Lage war daher günstiger. Welche Gründe für die ungleiche Behandlung der beiden Betriebe vorlagen, lässt sich aus den historischen Quellen leider nicht entnehmen. Die Verschiedenheit ist umso auffallender, als die übrigen Bestimmungen der Reformationslibelle für beide Salzberge nahezu ident sind.

 

Verpfändung des Kammergutes:

1622 wurde das Kammergut samt ganz Oberösterreich an den Churfürsten in Bayern verpfändet, wo es bis 1628 verblieb. 1623 war im Kammergut eine große Hungernot, da eine enorme Teuerung eintrat. Getreide wurde so teuer, dass die Leute aus Not und Mangel gezwungen waren, Grummet und Stroh zu vermahlen und unter das Brot zu backen.

Unter dem Eindruck der großen Not und Teuerung gewährten die churfürstlichen Beamten, in Unkenntnis oder Missachtung der alten kaiserlichen Regel, den Salzarbeitern eine Lohnerhöhung.

Nach der Rückkehr in die kaiserliche Verwaltung beeilte man sich die Folgen dieser neuen Denkweise wieder gut zu machen, und am 23. Mai 1633 wurden sämtliche Lohnsteigerungen aufgehoben und die alten Löhne wieder eingeführt.

Die Lage der Arbeiter entsprach nicht dem, was man von einer sozialen, staatlichen Verwaltung erwartet hätte. Die höchste und einzige Sorge der kaiserlichen Hofkammer war, die Löhne mehr als ein Jahrhundert unverändert zu belassen, nachdem man die Erhöhung, welche die mit der Tradition der österreichischen nicht vertraute bayerische Verwaltung eingeführt, wieder abgeschafft hatte. Alles stieg im Preis, nur der Lohn blieb niedrig, unverändert. Und all das, weil man ausgerechnet hatte, dass eine jede noch so geringe Lohnerhöhung teurer käme, als eine Unterstützung, die man gab, wenn die Arbeiter hungerten.

 

Armut im Kammergut:

Im 17. Jh. brauchte ein Arbeiter für sich und seine Familie wöchentlich rd. 100 Kreuzer für Korn, Fleisch, Schmalz, Eier, Milch, Schotten, Rüben, Kraut und Kerzen.

Ein Bergmannslohn von durchschnittlich 50 – 60 Kreuzer pro Woche reichte gerade für den unumgänglich nötigen Lebensmittelbedarf eines Haushalts. Für den Kauf von Kleidern, Wäsche und Schuhe blieb den Salzarbeitern nichts anderes übrig, sie waren daher gezwungen und meist auch in der Lage, sich einen Nebenverdienst bei der Holzarbeit oder bei den Fertigern zu verschaffen.

Am Ausgang des 17. Jahrhunderts stand es um die Staatsfinanzen wegen des „Spanischen Erbfolgekrieges“ besonders schlecht, das Schuldenmachen wurde zur Regel. Um die Geldbedürfnisse des Reiches zu befriedigen, reichten weder die Einnahmen aus dem Salzregal noch die Steuereinnahmen. Alle verfügbaren Mittel waren zur Erhaltung des Reiches und des Heeres notwendig. Selbst für den Betrieb der Salzwerke im Kammergut fehlten bisweilen noch die nötigen Barmittel. Das Schuldenmachen war in Österreich zur Gepflogenheit geworden, um über augenblickliche Geldknappheiten hinweg zu kommen. Das Jahr 1696 war für das Salzamt eines der traurigsten in seiner wechselvollen Geschichte. Das Hofkriegszahlamt nahm alle seine Eingänge sofort für sich in Anspruch. Die Salzamtskasse war zeitweilig völlig leer. Das Salzamt konnte fallweise den Arbeitern und den Beamten keine Löhne ausbezahlen. Man befürchtete den Staatsbankrott und den Verlust von Treu und Glauben beim Volk. Der Kaiser selbst drängte das Salzamt Geld nach Gmunden zu schicken, damit das Gmundner Amt die Zinsen bezahlen und die Arbeiter entlohnen könne.

1693 ging ein Notschrei der Kammergutarbeiter an die Hofkammer um Getreide; in Ebensee, Ischl und Hallstatt herrschten Hunger und die Ruhr, die Pfannen konnten nicht mehr betrieben werden, die Münzverschlechterung hatte das Geld entwertet. Mehr noch wie die kaiserlichen Arbeiter litten die im Fertigerdienst stehenden Kufer, Schiffwerker und Stadlinger. In einer zu Ischl verfassten Bittschrift klagten diese, dass sie nichts mehr am Leibe und nichts zu essen hätten, in Lauffen wären schon einige an Hunger gestorben und die übrigen dran, mit Weib und Kind auszuwandern und betteln zu gehen. Auch die Fertiger waren verarmt und konnten ihren Arbeitern den Lohn nicht mehr auszahlen.

Das Salzamt lehnte 1714 gegenüber den kaiserlichen Behörden in Wien die Verantwortung ab, wenn die Arbeiter „aus rechter Hungersnot crepieren“ sollten. 1715 schrieb das Salzamt wieder nach Wien, dass die Not immer größer wird, und dass die Leute „crepieren“ müssen. Die Arbeiter konnten sich keine Kleidung kaufen, und sie waren so entkräftet, dass sie schwierige Arbeiten nicht mehr verrichten konnten. Man hatte Angst, die Leute im Kammergut nicht mehr zurückhalten zu können.

Aber wie bekannt, von Wien kam Hilfe nicht so schnell. Das Gmundner Salzamt meldete am 27. März 1715 nach Wien, dass die zur Verzweiflung gebrachten Arbeiter in großer Zahl selbst nach Wien gehen wollten, um dort Hilfe zu erbitten. Von diesem Vorhaben haben sich die verzweifelten Salzarbeiter nur durch Gewährung eines Extravorschusses von Getreide abhalten lassen.

1717 ist unter den Arbeitern von Aussee der Skorbut ausgebrochen, und da erst wurde die Gefahr auch in Wien erkannt. Diesmal wurde sofort angeordnet, den kranken Arbeitern ärztliche Behandlung und Medikamente umsonst zu geben.

1718 wurde aus Aussee berichtet, dass die Frauen und Kinder der Arbeiter bereits betteln gingen.

Die Not im Salzkammergut war eine beinahe regelmäßige Erscheinung. Die Beamten waren hilflos, ihre Hände waren von der Wiener Hofkammer gebunden. Die Petitionen der Arbeiter fanden oft eine Unterstützung vom Gmundner Salzamt, aber keine von der Hofkammer. Und mit der Not und Überbevölkerung des Salzkammergutes kamen die Arbeiterunruhen.

Solange man um jeden Arbeiter zitterte, solange ein jeder Arbeiter wertvoll für die Sicherung der kaiserlichen Arbeit war, solange man alles heranzog zur Salinenarbeit, war zwar das Salzkammergut nicht ohne Not und Hunger, aber ohne Arbeiterunruhen.

1731 wurde von der Wiener Hofkammer ein scharfer Verweis an die Salzämter erlassen. Eine Erhebung der Altersstruktur der Beschäftigten ergab, dass unter den 2.156 Arbeitern von Hallstatt, Ischl und Ebensee 1.134 in einem Alter von unter 18 Jahren, davon 355 sogar in einem Alter von 7 – 12 Jahren in den kaiserlichen Dienst aufgenommen wurden.

Laut Meinung der Hofkammer heiraten die jungen Burschen sofort, sobald sie ein Stück Brot verdienen, und so wird das Kammergut „gar zu populos“, und nicht genug daran, die jungen Burschen sind bei der Arbeit ungeschickt und unvorsichtig, werden häufig „beschädigt“, und es kostet die Amtskasse nur Arztlöhne und Provisionen. Solche jungen Leute dürfen daher nicht mehr in die Arbeit aufgenommen werden.

Dem Salzamt wurde streng aufgetragen, die jungen Leute zu anderen als den Salzarbeiten anzuhalten, die zugewanderten Fremden aus dem Lande zu entfernen, das Heiraten einzuschränken und „störrige Elemente“ sollten der Miliz als Rekruten übergeben werden.  

Mit den im 18. Jahrhundert einsetzenden Rationalisierungsmaßnahmen, verbunden mit der Reduktion der Arbeiterzahl, der Entlassung älterer, schwächerer Arbeiter, mit Kürzungen in den Pensionen („Provisionen“) und im Arztlohn, kam es zu Unruhen und harten Konflikten. Die Beamten im Salzkammergut waren keine Freunde dieser neuen, wirtschaftlichen Richtung, aber ihnen waren die Hände gebunden.

 

Ischler Faschingsdienstag - Revolte 1733:

Ab 1733 fängt es an unter den Arbeitern an zu gären. Das Verwesamt berichtet am 23. Februar 1733 über eine Revolte der Ischler Arbeiter. Seit altersher gab man den Ischler Arbeitern am Faschingsdienstag um 12 Uhr frei, und bezahlte ihnen den ganzen Tag. Jetzt, wo die größte Sparsamkeit angeordnet wurde, glaubte man kein Recht dazu zu haben, weil es bei 470 Personen 36 fl. ausmachen würde, und ließ die Arbeiter nicht nach Hause. Die aufgebrachten Arbeiter verließen trotzdem früher die Arbeit, versammelten sich vor dem Amtshaus, und haben „mit ungestimbt und einer straffbahren Freyheit ihre vermaindte Beschwerdte angebracht“.

In Zeiten der größten Hungersnöte blieb es ruhig im Kammergut, und jetzt kam es wegen 36 fl. zu einer Revolte!

Aber inzwischen wurden im Salzkammergut die viel ernsteren Religionsunruhen hervorgerufen, und die Lage war so gefährlich, dass Salzamtmann Graf Seeau nicht nur jede Bestrafung der Rädelsführer unterließ, sondern sogar den Faschingdienstag - Nachmittag wieder frei gab.

So endete die unnütz heraufbeschworene Faschingdienstag - Revolte der Ischler Arbeiter. Dies war die erste Arbeiterrevolte im Salzkammergut, dass 23 Jahre schrecklicher Not überstanden hatte, ohne dass die Arbeiter etwas mehr als das untertänigste Bitten gewagt hätten, und doch siechten sie hin vor Hunger. Aber sie sahen wenigstens den guten Willen der Beamten, und von Zeit zu Zeit kam doch eine kleine Gnadengabe aus Wien. Die kleinlichen Einsparungen, die Abstellung alter Gebräuche reizte, die Restriktionen in den Provisionen und Arztlöhnen verbitterten, und als dann Sternbach mit seinen Neuerungen kam, brach eine Revolte aus, welche nicht mehr wie ein Faschingsscherz endete.

 

Aufstand der Ebenseer Holzarbeiter 1746:

Im Mai 1746 kam nach Wien die Nachricht, dass die Holzknechte und Schiffbauer in Ebensee durch „strafmäßige Renitenz und das tumultose Verfahren“ vom Salzamtmann Sternbach die Unterschrift erzwungen haben, dass ihnen die früheren, jetzt verbotenen „Excesse und Nachlässigkeiten“ wieder erlaubt werden. Die Ischler Knechtschaft begehrte dasselbe.

Nach langen Bitten lehnten die Ebenseer Holzarbeiter am 1. Mai 1746 die Neuerungen Sternbachs strikt ab. Etwa 300 von ihnen versammelten sich und verlangten vom anwesenden Salzamtmann im Pfarrhaus ungestüm ihr Stück Brot. Dabei haben sie auch verschiedene, vom Salzamt angestellte „Holznachseher“ entsetzlich geschlagen. Die Holzknechte forderten weiters die Absetzung des Waldmeisters und dass verschiedene von ihnen wieder das Hofkorn bekommen sollten. Alle Forderungen trugen sie lautstark und sehr ungestüm vor.

Mit mündlichen Versprechungen begnügte man sich nicht mehr, „gleichsamb man ihnen schon des öfteren was versprochen, aber niemahlen gehalten hätte“. Der Salzamtmann musste sein Versprechen schriftlich geben, wobei sie drohten, sich wieder zu versammeln, wenn das Versprechen nicht gehalten wird.

In Wien war man äußerst aufgebracht über diesen Vorfall. Ein Untersuchungskommissär mit 300 Mann zu Fuß und 30 zu Pferd wurde ins Salzkammergut beordert, um für Recht und Ordnung zu sorgen. Die Schuldigen sollten bestraft und die neuen Vorgaben Sternbachs rasch umgesetzt werden. Jeder Arbeiter sollte sich den neuen Vorgaben unterwerfen, jede Versammlung von Arbeitern war zu verhindern und die „Tumultanten“ sollten mit Leibesstrafen bestraft werden. Einige Beamte wurden der Parteinahme für die Arbeiter beschuldigt und sollten ohne jede Nachsicht bestraft werden.

Die Rebellion der Arbeiter war deshalb gefährlich geworden, weil ein Teil der Beamten das scharfe Vorgehen der Wiener Hofkammer auch für sie als nachteilig empfand, weshalb die Beamten offen oder insgeheim auf der Seite der Arbeiterschaft standen und der Rebellion Vorschub leisteten.

Die Kriminaluntersuchungen in Ischl und Ebensee ergaben gar nichts. Alle Holzknechte antworteten gleichlautend, zu der Unruhe hätte sie nur „die lautere Noth“ getrieben. Es war unmöglich, die Anstifter des Tumultes zu eruieren.

Der Kriminalbericht gibt auch die Ursachen der Unruhen an. Salzamtmann Sternbach hatte bei der Holzversorgung das bisherige System abgeschafft, indem er die Holzarbeiter ausschaltete und Holzknechtschaften als „kaiserliche Holzschlägerpartien“, die auf Akkordlohn arbeiten sollten, schuf. Er wollte damit die zahlreichen betrügerischen Machinationen in der Holzwirtschaft ausschalten. Dies ließen sich die Holzknechte und Holzmeister aber nicht gefallen.

Der Untersuchungskommissär berichtete, dass bereits im August 1746, der Großteil der Arbeiter wieder reumütig an die Arbeit zurückgekehrt sei. Als schließlich das Militär im April 1749 abgezogen wurde, erfolgte dies mit der ausdrücklichen Warnung an die Arbeiter, sich weiterhin gefügig zu verhalten und den Anordnungen des Salzamtmannes unbedingt Folge zu leisten.

Für die arbeitsfähigen, überflüssigen Leute hatte Sternbach eine Beschäftigung im Salzburger Hallein, in Ungarn und Niederösterreich ausfindig gemacht, doch die Arbeiter wollten dies nicht. Niemand wollte hingehen, ja nicht einmal von einem Verwesamt im Kammergut zum anderen wollten sie arbeiten gehen.

Die Salzkammergutarbeiter waren gewohnt, ihren eigenen Willen zu haben, und die schärfere, jetzige Disziplin gefiel ihnen nicht. Man hat sie jahrhundertelang an das Salzkammergut gefesselt, man hatte sie künstlich dazu erzogen, dass sie sich nicht einmal einfallen lassen dürfen, wegzuziehen, und jetzt sollten sie gegen ihren Willen, als eine Arbeitsware auf den fremden Markt geschleppt werden. 

 

Wochenrait:

Bis 1753 fand die Lohnauszahlung der Salzarbeiter regelmäßig an Samstagen nach der „Wochenrait“ statt. Akten berichten, dass in Ischl die Sitte bestand, neben den Sonn- und Feiertagen auch Samstag in den kaiserlichen Salzbergwerken nicht zu arbeiten. Statt, dass die Bergleute den Samstag zu ihren häuslichen Arbeiten nutzten, um den darauf folgenden Sonntag sich durch Ruhe zu den Anstrengungen der künftigen Woche zu stärken, erschöpfen sie Samstag abends in den Gasthäusern ihre letzten Kräfte und meistens auch ihr sauer verdientes Wochengeld. Am Montag begannen sie ermattet und meist ohne Geld ihr mühsames Tagwerk von neuem.

Das Kammergut im Allgemeinen, besonders aber Hallstatt, galt vor seiner Erschließung für den Verkehr von jeher als der preislich teuerste Teil des Landes. Zudem waren die Kosten der Lebenshaltung seit der Mitte des 18. Jahrhunderts ständig gestiegen, die Löhne aber, wenn überhaupt, dann nur unmerklich erhöht worden. Zum Beispiel kostete in Hallstatt um 1788 ein Pfund Geselchtes 19 kr. Ein Maurer verdiente zu dieser Zeit nur 19 kr, ein gewöhnlicher Arbeiter nur 17 kr. am Tag.

 

Papiergeld oder „Bankozettel“:

Vier innerhalb eines Jahrzehnts verlorene Kriege (Friede von Campo Formio 1797, von Luneville 1801, von Preßburg 1805 und von Wien 1809) hatten nicht nur durch ihre Kosten, sondern auch durch Verluste an Land und damit Steueraufkommen, schließlich auch noch durch den Verlust des Seehandels, weiter auch die von Napoleon über Europa verhängte „Continental – Sperre“ die österreichische Volkswirtschaft schwer geschädigt.

Trotzdem musste der Staat weiter rüsten und dazu gerade die Erträgnisse aus seinem Salzwesen als eine seiner letzten sicheren Einkünfte so knausrig als nur möglich verwalten.

Die angespannte wirtschaftliche Lage führte zu Geldknappheit und Geldentwertung. Als Gegenmaßnahme wurden bereits 1761 Papierkupons als Ersatz für das Münzgeld in Umlauf gesetzt. Die Bevölkerung hatte von Anfang an keine Freude daran, da es ständig an Wert verlor und so die Not der Arbeiterschaft wieder größer wurde.

In den Jahren 1808 und 1809 produzierte die kaiserliche Notenpresse immer mehr Papiergeld. 1810 hatte dieses das Bargeld fast völlig verdrängt. Als Folge davon verfiel die Papierwährung so stark, dass es fast zum Kollaps des österreichischen Finanzwesens gekommen wäre.

Am 11. Dezember 1810 stellte Österreich die Barzahlungen gänzlich ein, die Bankozettel wurden eingezogen und an ihre Stelle neue „Einlösescheine“ in einem Fünftel des bisherigen Nennwertes gesetzt. Das Geld hatte schlagartig 80 % seines Wertes verloren!

Erst 1816 begann mit der Errichtung der Nationalbank der Neuaufbau der österreichischen Geldwirtschaft. Ab nun war nur mehr die Nationalbank berechtigt, Banknoten auszugeben, und verpflichtet, das laufende Scheingeld einzulösen. Dies führte rasch zu einer Stabilisierung des Geldwertes.

 

Französische Besatzung im Kammergut:

Der Kampf Österreichs gegen Napoleon erforderte die äußerste Anspannung aller Kräfte und verdrängte alle anderen Rücksichten. Das kaiserliche Patent vom 25. Oktober 1804 gestand die Befreiung vom Militärdienst nur mehr den wichtigsten Leitungsorganen und den vorzüglichsten Arbeitern im Bergbau zu.

Das Salzamt hätte, bei der strengen Anwendung dieser Vorschrift, alle Betriebe einstellen müssen, die der Salzversorgung des Reiches wegen nicht unterbrochen werden durften. Das Salzamt und die Verwesämter waren unausgesetzt bemüht, ihre Leute von der Einberufung frei zu bekommen, die vom Hofkriegsrat belehrte Rekrutierungskommission machte jedoch für das Kammergut keine Ausnahme und berief im Juli 1805 aus dem Kammergut 183 Mann zur Stellung ein. Nach Einspruch des Salzamtes hielt die Rekrutierungskommission aus dem Kammergut nur mehr 41 Mann zurück.

Die lange Kriegszeit mit ihren unersättlichen Anforderungen an waffenfähige Mannschaft hatte das alte Vorrecht der Salzarbeiter beseitigt, sie waren gleichfalls militärdienstpflichtig geworden und den militärischen Gesetzen unterworfen.

Dem Salzamt war es natürlich darum zu tun, die für den Betrieb unentbehrlichen oder schwer, zu ersetzenden Leute vom Militärdienst zu befreien.

Eine gemeinsame Kommission, bestehend aus Vertretern des Kreisamtes, des Salzoberamtes und des Wehrbezirkskommandos sollte die zur Militärbefreiung erwünschten Kategorien festsetzen. Die Beratungen ergaben, dass bei einem Gesamtstand von 5.530 Bediensteten lediglich 1.385 Mann zur zeitlichen Befreiung geeignet seien. Den Betrieb weiterzuführen war so eine schier unlösbare Aufgabe für das Salzamt.

Die Zeit der französischen Herrschaft von 1809 an war für die Salzwirtschaft geradezu katastrophal. Die Einnahmen aus dem Salzverkauf im Lande flossen in die Kassen der Besatzungsmacht, das Salzamt konnte daher weder die Löhne der Salzarbeiter bezahlen noch die zu ihrer Ernährung nötigen Lebensmittel beschaffen.

Während der Sommermonate 1809 warteten die Hallstätter Arbeiter sieben Wochen auf den Lohn. Ihrer hundert zogen vor das Amtshaus in Lahn und drohten, sich mit dem Salz aus den Magazinen bezahlt zu machen, wenn nicht bald Hilfe käme.

 

Revolution 1848:

Der Winter 1847 steigerte die Not der Arbeiter wieder ins Unerträgliche. Die Leute verkauften ihr Vieh, verschuldeten sich, erhielten von den Müllern kein Mehl mehr im Vorhinein, kamen von Kräften und hatten nicht mehr genug, um sich zu kleiden.

Anfang 1848 rotteten sich die Ischler Arbeiter zusammen, um gegen die Bäcker und Müller gewalttätig vorzugehen und eine Herabsetzung der Mehl- und Grießpreise zu erzwingen.

Als Folge davon nahm die Hofkammer im Jänner 1848 die Ausarbeitung eines neuen Lohnsystems in Angriff, das den Arbeitern eine wesentliche Verbesserung ihres Einkommens bringen sollte. Das Ende 1848 in Kraft getretene neue Lohnregulativ beinhaltete namhafte Zugeständnisse an die im Revolutionsjahr aufgeregte und unter der Teuerung leidende Arbeiterschaft. Neben einer allgemeinen Lohnerhöhung für alle Dienstklassen wurden die Hofkorn- und Schmalzbezüge erhöht und gleichzeitig deren Preis reduziert. Außerdem wurden alle Einschränkungen des Hofkornbezuges aufgehoben.

Die Hofkammer setzte 1848 die 48 Stundenwoche für alle Grubenarbeiter gleichmäßig fest und wollte sie in sechs achtstündige Schichten zerlegen. Sie fand dabei aber nur die Zustimmung der Ausseer Bergleute, während die in Hallstatt und Ischl auf der sechsstündigen Grubenschicht beharrten, die ihnen schon im Jahre 1771 bewilligt worden war. Die Bergarbeit dauerte von Montag bis Freitag, so dass der Samstag zur Besorgung der häuslichen Wirtschaft verblieb. Die gering entlohnten Bergarbeiter verfuhren lieber nur kurze Schichtzeiten, da sie so die Gelegenheit hatten, sich einen Nebenverdienst zu beschaffen.

Zu einer wirklichen Aufstandsbewegung war es im Kammergut nicht gekommen, die Besorgnis vor einer solchen veranlasste die Ämter aber doch, einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die Saline Ebensee hatte für kurze Zeit eine Feuerwache aufgestellt. In Ischl hatte eine Abteilung der Nationalgarde Stellung bezogen.

Im Oktober 1848 ersuchte der Verwaltungsrat der Nationalgarde bei dem Mangel an Feuerwaffen das Salzoberamt um die Anfertigung von 120 Piken (Stangenwaffe oder Spieß) und um einen Beitrag zur Uniformierung der unbemittelten Garden aus dem Arbeiterstand. Gegen die Herstellung von Piken in der Ebenseer Hofschmiede hatte das Salzoberamt nichts einzuwenden, die Saline lieferte der Nationalgarde tatsächlich 60 Piken. Aber den Uniformierungsauslagen versagte sie die Zustimmung, die Arbeiter sollten dazu das Bruderladenvermögen heranziehen.                                                                                                                                                                            

 

Limitoproviant:

Die Salzarbeiter im Kammergut erhielten weiter einen „Limitoproviant“, eine bestimmte Menge Schmalz und Korn, die zu ermäßigten Preisen bezogen werden konnten. Andererseits lag der Grundlohn der Salzarbeiterschaft im 19. Jahrhundert stets unter dem der qualifizierten Fabriksarbeiter. Das System der „sicheren Armut“ setzte sich also auch im 19. Jahrhundert fort. Die Tätigkeit als stabiler Berg- oder Salzarbeiter war auch in Krisenzeiten eine sichere Beschäftigung, dafür mussten Abstriche bei der Bezahlung in Kauf genommen werden.

Wenn ein feindlicher Einfall zu befürchten war, durften die Verwesämter den Arbeitern nicht nur den Lohn und das Hofkorn, sondern auch das Limitoschmalz für ein Vierteljahr im Vorhinein verabfolgen.

Von 1789 an wurde der Hofkornbezug auf alle Familienmitglieder ausgedehnt. Jährlich wurden ausgegeben: für den Mann 350 kg, für das Weib 200 kg und für jedes Kind unter 12 Jahren 100 kg. Die Abgabe des Hofkorns an die bezugsberechtigten Arbeiter erfolgte anfangs monatlich, dann alle sechs Wochen. Bei der nächsten Auszahlung wurde dann der Limitowert des erhaltenen Getreides vom Lohn abgezogen. 1815 wurden vom Salzoberamt fast 3.200 t Getreide ins Kammergut eingeführt und den Arbeitern zum Limitopreis, der meist sogar unter den Selbstkosten lag, zur Verfügung gestellt. Die Kornfassung fand abwechselnd alle sechs und sieben Wochen achtmal im Jahre statt.

Das Jahr 1848 brachte dem Personal eine namhafte Aufbesserung im Schmalzbezug. Ein vollständiger Arbeiter fasste je nach seiner Lohnstufe und Kategorie jährlich 20,2 und 33,9 kg aus. Die Abgabe in den ärarischen Schmalzkellern erfolgte gleichzeitig mit der des Hofkorns, der Limitopreis wurde den Arbeitern vom Lohn abgezogen. Ausgeschlossen vom Schmalzbezug waren Arbeiter mit eigener Landwirtschaft, die ihnen die Haltung von drei Kühen ermöglichte. Zur Abgabe gelangte fast immer Butterschmalz, nur ausnahmsweise und bloß als Notaushilfe erhielten die Arbeiter auch Schweinespeck.

Der Lohnabzug für diese Lebensmittel betrug 48 Kr. für 1 Metzen Korn und 10 Kr. für 1 Pfund Schmalz, d. h. bei ersterem ein Drittel und bei letzterem die Hälfte des marktüblichen Verkaufspreises. An diesen Lohnabzügen fanden jedoch in gewissen Fällen noch Nachlässe statt, welche an die Stelle der früher in Teuerungszeiten üblich gewesenen Geldzulagen eingeführt wurden.

Im Jahre 1873 wurde der Lebensmittelbezug endgültig eingestellt und die Geldlöhne entsprechend erhöht. An Naturalleistungen verblieben lediglich das Deputatsalz und ein begünstigter Brennholzbezug. Der Holzbezug war nur zum eigenen Bedarf gedacht, der Verkauf an Dritte war streng verboten. Beamte und diejenigen Arbeiter, welche verhindert waren, sich das Holz im Wald zu holen, konnten dieses am Aufsatzplatz oder von der Trift beziehen. Für das Deputatholz war eine Gebühr zu entrichten.

Nach dem 1867 erlassenen Vereinsgesetz war die Gründung von Arbeiter – Unterstützungsvereinen möglich geworden. Die Berg- und Hüttenarbeiter der Salinen Aussee, Altaussee, Hallstatt und Ebensee gründeten, zur Verbesserung der Nahrungsmittelsituation, eigene Konsumvereine.

 

Soziale Situation der Bergarbeiter um 1868:

1868 betrug der jährliche Geldbedarf einer Arbeiterfamilie (Mann, Frau, zwei Kinder) in Oberösterreich rund 250 Gulden. Dies entsprach in etwa dem Jahresverdienst eines Hauers im Salzbergbau.

Von diesem Betrag entfielen etwa 20 – 40 Gulden auf Mietkosten für Kleinwohnungen. Jene Arbeiter, welche nicht selbst Kleinhäusler waren, wohnten meist in dem Werk benachbarten Dörfern zur Miete. Die Familienwohnung bestand vielfach aus einer einzigen, niedrigen Stube. Da in dieser auch gekocht und gewaschen sowie zur Winterszeit aus Sparsamkeitsgründen oft wochenlang nicht gelüftet wurde, waren die Stuben feucht und verschimmelt. Die oft zahlreichen Familienmitglieder lebten hier in einem kleinen Raum zusammengedrängt untereinander ohne Scheidung der Geschlechter, mitunter wurden sogar noch ledige Arbeiter in Untermiete genommen.

Etwa 13 – 15 Gulden mussten, trotz begünstigten Brennholzbezuges, für die Beheizung der Kleinwohnungen aufgewendet werden.

Außer seiner Arbeitskleidung hat der Arbeiter gewöhnlich eine bessere Kleidung für den Sonntag. Die durchschnittliche jährliche Auslage für Kleidung betrug je nach Familiengröße zwischen 20 und 30 Gulden.

Im Allgemeinen ernährten sich die Bergarbeiterfamilien von mit Schmalz zubereiteten Mehlspeisen, Gemüse und Hülsenfrüchten, Fleisch kam nur sehr selten auf den Tisch. Für eine Familie betrugen im Jahre 1868 die Ausgaben für Kost in Oberösterreich 150 - 180 Gulden.

 

Wohnsituation der Salzarbeiter:

Um 1870 bestanden bei den Salinen im Kammergut 22 betriebseigene Arbeiterwohn- oder Schlafhäuser. Letztere, welche sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes befanden, wurden von den von der Grube entfernt wohnenden Arbeitern, die nur in der Woche einmal zu ihrer Familie heimkehren konnten, zur Unterkunft während der Arbeitstage benutzt.

Erst die am Ende des 19. Jahrhunderts für die Salinenarbeiter neuerbauten, kleinen Wohnungen brachten eine große Verbesserung. Die typische Arbeiterwohnung bestand aus einer knapp 10 m² großen Küche, einem etwa 20 m² großen beheizbaren Zimmer sowie einem knapp 10 m² großen Kabinett ohne Heizmöglichkeit. Als Miete wurden lediglich 10% vom Lohn einbehalten.

 

Ausblick:

Ein regelrechtes System von Privilegien und Disziplinierung prägte Arbeits- und Lebensalltag der Salzarbeiterschaft. Als Gegenleistung für die soziale Absicherung erwartete der Staat eine besondere Loyalität und auch außerhalb der Arbeitszeit die Bewahrung der Ehre der Gruppe der Salzarbeiter. So waren schon bei der Einstellung nicht nur Geburts- und Heimatschein „beizubringen“, sondern auch ein „Sittlichkeitszeugnis“.

Eine Dienstordnung aus dem Jahr 1899 regelte nicht nur das Verhalten während der Arbeitszeit. „Tätlichkeiten und Zank“ zu vermeiden, „zur festgesetzten Zeit am Arbeitsplatz zu erscheinen“ oder das Verbot, sich ohne Erlaubnis vom Arbeitsplatz zu entfernen, können noch als Regelungen verstanden werden, die für einen funktionierenden Arbeitsablauf notwendig waren. Das Verbot des „Tabakrauchens“ auch im Freien hingegen deutet auf eine fast patriarchalische Kontrolle hin, ebenso die Entlassungsgründe im Fall „der begründeten Verdächtigung der Wilderei“, bei geheimer oder offener „Aufreizung gegen amtliche Anordnungen“ oder „wesentliche Pflichtverletzungen in Beziehung auf Treue, Fleiß und den Vorgesetzten schuldige Achtung und Gehorsam“.

Das System der Privilegierung und Disziplinierung, indem Arbeiterschaft und Dienstgeber eine enge Symbiose eingingen, sollte nicht dazu führen, ein verklärtes Bild von ausschließlicher Harmonie zu zeichnen. Sehr wohl bestanden auch immer Konflikte zwischen den Salzarbeitern und dem Staat als Dienstgeber. Im 19. Jahrhundert änderten sich jedoch die Protestformen. Bis dahin hatte die enge Bindung der Salzarbeiterschaft an den Staat kooperative Konfliktlösungsmechanismen begünstigt. Die Protestform Streik kam erst im frühen 20. Jahrhundert zur Anwendung; davor bemühten sich die Salzarbeiter ihre Bitten und Ansprüche in Form von Petitionen vorzubringen. Der Staat als Dienstgeber reagierte auf diese „sanften“ Forderungen meist sehr bereitwillig mit Zugeständnissen.

Nach der Jahrhundertwende veränderten sich die Protestformen. An die Stelle spontaner Aktionen traten besser organisierte, längerfristige Protestbewegungen. Bei den großen Demonstrationen zur Erlangung eines allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts im Jahre 1907 nahmen die Salinenarbeiter gemeinsam mit anderen Arbeitergruppen teil und marschierten unter den roten Fahnen der Sozialdemokratie, ohne jedoch schon eindeutig sozialdemokratisch organisiert zu sein.

Für die Berg- und Hüttenarbeiter war es noch ein langer Weg voll von Protesten, bis die Schwere und Gefährlichkeit ihrer Arbeit auch im Lohn und in den Sozialleistungen voll anerkannt wurde. Erst in der Aufbauzeit nach dem 2. Weltkrieg fand die Leistung der Bergleute die ihr zustehende finanzielle Abgeltung.

 

 

Verwendete Quellen:

Gustav Brachmann „Drei Beiträge zur Geschichte unseres Salzwesens“, OÖ Heimatblätter, 18. Jg., Heft 3-4, Linz 1964

Franz Hufnagl „Die Maut zu Gmunden“, Böhlau Verlag, Wien 2008

August Huysen „Salzbergbau und Salinenbetrieb in Österreich, Steiermark und Salzburg“, Berlin 1854

Ischler Heimatverein „Bad Ischl Heimatbuch 2004“, Bad Ischl 2004

Karel Kramar „Die staatliche Lohnpolitik und die Lage der Arbeiter in den Salinen des Salzkammergutes bis 1748“, Jahrbuch für Nationalökonomie, Wien 1896

Ewald Hiebl „Sichere Arbeit und staatlicher Schutz“ in: „Bergbau – Alltag und Identität der Dürrnberger Bergleute und Halleiner Salinenarbeiter“, Salzburger Beiträge zur Volkskunde, Band 10, Salzburg, 1998

Anton Schauenstein „Denkbuch des österreichischen Berg- und Hüttenwesens“, Wien 1873

Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts“, Wien 1932

Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis in die Zeit nach den Franzosenkriegen“, Wien 1934

Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes 1850“, Wien 1936

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